Was ist NIS2?
NIS2 steht für die zweite Version der EU-Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (englisch: Network and Information Security Directive). Sie wurde 2022 verabschiedet und ist eine Weiterentwicklung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016.
Ziel:
Die NIS2-Richtlinie soll die Cybersicherheit in der EU verbessern – insbesondere in kritischen Infrastrukturen und bei digitalen Diensten.
Wichtige Neuerungen und Herausforderungen:
Erweiterter Geltungsbereich: Gilt nun auch für mittlere und große Unternehmen in Bereichen wie Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur – und auch für IoT-Anbieter.
Strengere Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme umsetzen.
Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Haftung und Sanktionen: Geschäftsführungen (z. B. CEOs) können persönlich haftbar gemacht werden.
Warum ist die NIS2-Richtline wichtig?
Stärkung der Cybersicherheit in einer vernetzten Welt
Mit der zunehmenden Digitalisierung – insbesondere durch IoT, Cloud und kritische Infrastrukturen – steigen auch die Risiken durch Cyberangriffe. NIS2 soll:
- Sicherheitslücken schließen
- Mindeststandards für alle EU-Mitgliedstaaten schaffen
- Unternehmen zu proaktivem Risikomanagement verpflichten
Was hat NIS2 mit dem Internet der Dinge zu tun?
Mit der zunehmenden Verbreitung von IoT-Geräten steigt auch das Sicherheitsrisiko. Viele dieser Geräte sind schlecht abgesichert und können als Einfallstor für Cyberangriffe dienen.
NIS2 und IoT – die Verbindung:
- Pflichten für Hersteller: Unternehmen, die IoT-Geräte entwickeln oder betreiben, müssen Sicherheitsmaßnahmen implementieren (z. B. sichere Updates, Zugriffskontrollen).
- Verantwortung für Betreiber: Organisationen, die IoT-Systeme nutzen (z. B. in der Industrie), müssen deren Sicherheit gewährleisten.
- Transparenz und Kontrolle: NIS2 verlangt, dass Unternehmen ihre Lieferketten und Drittanbieter besser überwachen – was bei IoT-Komponenten besonders wichtig ist.
Cybersicherheit: NIS2-Richtlinie ist Chefsache!
Geschäftsführungen der relevanten Einrichtungen sind verpflichtet, angemessene Risikomanagementstrategien zu implementieren, deren effektive Umsetzung zu überwachen und sich fortlaufend hinsichtlich der Bewertung und des Managements von Cyberrisiken weiterzubilden.
HINWEIS: Mit Einführung der Richtline in Deutschland sind Führungskräfte persönlich haftbar.
NIS2-Checkliste für Systemanbieter
Relevanz prüfen & Verantwortlichkeiten klären
- Gehört Ihr Unternehmen zu den betroffenen Sektoren?
- Zuständigkeiten und Verantwortliche für NIS2 benennen
Risikomanagement & Sicherheitsmaßnahmen
- Risikoanalyse für IoT-Systeme durchführen
- Technische & organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen (z. B. Zugriffskontrolle, Updates, Verschlüsselung)
Melde- & Notfallmanagement
- Prozesse für Sicherheitsvorfälle etablieren (inkl. 24h-Meldepflicht)
- Notfallpläne und Wiederherstellungsstrategien entwickeln
Lieferkettensicherheit & Partnerkontrolle
- Sicherheitsanforderungen an Zulieferer definieren
- Verträge und Komponenten regelmäßig prüfen
Dokumentation & Behördenkommunikation
- Maßnahmen dokumentieren und regelmäßig aktualisieren
- Kontakt zur zuständigen Behörde (z. B. BSI) sicherstellen
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Fazit
NIS2 ist ein gesetzlicher Rahmen, der die Cybersicherheit in Europa stärken soll – und das Internet der Dinge ist ein zentraler Bereich, der davon betroffen ist. Für Systemanbieter bedeutet das: Sicherheit ist kein Add-on mehr, sondern Pflichtbestandteil jeder Entwicklung.



