AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen der Firma D-E-K Dischereit elektronische Komponenten GmbH & Co. KG (nachfolgend „Dischereit“), gelten für alle Verträge, die der Kunde, oder Käufer, mit Dischereit abschließt.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Aufträge, die der Käufer der Dischereit erteilt, werden erst durch deren schriftliche Annahme in Form einer Auftragsbestätigung durch Dischereit angenommen.
  2. Die schriftliche Annahme wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
  3. Dischereit ist zur Annahme eines Auftrags nicht verpflichtet.
  4. Angebote der Dischereit sind freibleibend, sofern die Bindung an das Angebot nicht schriftlich vermerkt ist. Dischereit ist an Angebote nur 30 Werktage gebunden.
  5. Bestandteil jedes Angebotes der Dischereit ist das vorliegende Regelwerk.
  6. Zusicherung über Produktbeschaffenheit wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich und ausdrücklich erfolgen.
  7. Garantieansprüche bestehen nur, wenn Dischereit eine Garantie ausdrücklich und schriftlich übernimmt.

§ 3 Preise

  1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Versand- und Verpackungskosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Aufgrund möglicher Materialpreisschwankungen am Markt behalten wir uns Preisanpassungen vor. Für Importware, z.B. Bauelemente, basieren die Preise auf dem Dollarkurs zum Angebotsdatum. Wir behalten uns vor, bei Kursänderungen des Dollars (USD) die Preise dem am Liefertag geltenden Dollarkurs entsprechend anzupassen und zu berechnen.
  3. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.
  4. Weist der Auftrag technische Besonderheiten auf, auf die der Käufer trotz Kenntnis nicht hingewiesen hat und die für uns zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erkennbar waren, und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, die technisch zwingend erforderlich sind, so werden wir den Käufer darauf unverzüglich hinweisen und die entstandenen Mehrkosten zum Selbstkostenpreis an den Käufer weiterberechnen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen werden nach 14 Tagen ab erfolgter Lieferung ohne jeden Abzug fällig. Ab der ersten Mahnung erhöht sich der Zinssatz auf 1% über dem jeweiligen Lombardsatz der Bundesbank, sofern dieser über dem gesetzlichen Zinssatz liegt; dem Kunden bleibt in diesem Fall der Gegenbeweis geringeren Schadens vorbehalten.
  2. Zahlungen werden vorab zur Begleichung der ältesten fälligen Schuld zuzüglich der daraus entstandenen Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten und zuletzt als Zahlung auf den Kaufpreis verwendet, sofern der Kunde nicht eine andere Anrechnung ausdrücklich bestimmt.
  3. Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer zeitlich  vorangegangener schriftlicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Wechselsteuer sowie Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen und/oder sonstigen Verpflichtungen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen ungerechtfertigt nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so wird die gesamte Rechtsschuld zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Falle ist Dischereit berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Waren aus Eigentumsvorbehalt zurückzuholen, sowie Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Rücktransport, Wertminderung etc.) zu verlangen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegenüber dem Zahlungsanspruch wegen Ansprüchen, die nicht auf dem betreffenden Vertrag beruhen, besteht nur bei einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung. Gegen die Kaufpreisforderung kann nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden, sofern der Kunde nicht Gewährleistungsansprüche aus dem betreffenden Vertrag geltend macht.
  6. Dischereit kann die Lieferung so lange verweigern, wie sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Leistungen von Dischereit in Verzug befindet.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht       

  1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten rechtskräftig festgestellt oder von Dischereit anerkannt ist.
  2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

 § 6 Liefer- und Versandbedingungen

  1. Die Lieferung von Waren erfolgt durch Übergabe am Sitz von Dischereit in Ascheberg oder auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellung gegenüber Dischereit angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
  2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die termingerechte Auslieferung setzt einen ungestörten Fertigungsablauf und rechtzeitigen Materialeingang voraus. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch von uns nicht zu vertretende Beschaffungsstörungen – bei uns oder unseren Lieferanten – behindert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung, längstens um drei Monate ab dem vereinbarten Lieferdatum.
  3. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.
  4. Wird die Vertragserfüllung für uns ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir insofern von unserer Lieferpflicht frei.
  5. Dischereit ist zu Teillieferungen berechtigt.
  6. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers.

§ 7 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalten über.
  2. Entsprechendes gilt für etwaige Rücksendungen durch den Käufer.
  3. Eine Transportversicherung entsprechend des Warenwertes wird nur auf Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

§ 8 Lieferstorno

Sofern der Kunde Bestellungen ganz oder teilweise storniert und seiner Abnahmepflicht nicht nachkommt, ohne dass dies Dischereit auch nur teilweise zu vertreten hat, ist Dischereit berechtigt, anstelle des entstandenen Schadens pauschalierten Schadenersatz nach den folgenden Regelungen geltend zu machen:

  1. Die zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts bereits produzierten Liefergegenstände sind mit dem vollen Kaufpreis zu bezahlen.
  2. Für noch nicht produzierte Waren übernimmt der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und eventuelle Folgekosten. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, falls keine anderen individualvertraglichen Vereinbarungen getroffen werden. 
  3. Dem Kunden bleibt vorbehalten, den Nachweis des geringeren Schadens auf Seiten von Dischereit zu führen.
  4. Unberührt hiervon bleibt das Recht von Dischereit, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sofern der Kunde Teillieferungen nicht vertragsgemäß bezahlt und deshalb Restlieferungen von Dischereit abgelehnt werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Dischereit.
  2. Das Eigentum geht auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Dischereit getilgt hat. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er gegenüber der Dischereit mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten nicht im Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  3. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Betrages mit allen Nebenrechten an uns ab, der dem Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderungen entspricht, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
  4. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits jetzt seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer unserer Forderung.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Vorliegen der Umstände des Abs. 6 S. 3 sind wir nach §§ 323, 324 BGB berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat uns auf unser Verlangen Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
  6. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die Höhe der zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, werden wir insoweit die Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
  7. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
  8. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.
  9. Dischereit hat das Recht, ihre Forderungen gegen den Abnehmer/Käufer an Dritte abzutreten.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

  1. Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mängelansprüche.
  2. Die Ware wird nach den schriftlich vereinbarten Qualitätsrichtlinien produziert und geliefert. Sind diese bei Vertragsabschluss nicht vereinbart, so werden die Richtlinien „IPC-A-610 nach Klasse 2“ des US-amerikanischen Fachverbandes (IPC) zugrunde gelegt.
  3. Transportschäden und Mindermengen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch Dischereit zu untersuchen und festgestellte Mängel oder sonstige Abweichungen Dischereit unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die fehlerhafte Ware mit genauer Darstellung der behaupteten Mängel zurückzuliefern. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei genauer Untersuchung nicht erkennbar. Ein solcher Mangel muss unverzüglich nach Entdeckung geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
  4. Ist die Überprüfung der Funktionalität durch einen elektrischen Test (eigene Fertigungsstufe) nicht individualvertraglich vereinbart, so haften wir nur auf Einhaltung unserer Fertigungsvorschriften nach Sichtprüfung.
  5. Der Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns berechtigt, die Mängel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen von uns zu verlangen.
  6. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von anderer Seite vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt.
  7. Durch Entfernen oder Beseitigen der technischen Originalkennzeichen oder Manipulationen oder Änderungen an der Kaufsache, sofern diese nicht dazu bestimmt ist, kehrt sich ein evtl. zu Lasten von Dischereit bestehende Beweislast für das Vorliegen eines Mangels um.
  8. Dischereit hat die Wahl der Art der Nacherfüllung. Es liegt bei Dischereit, ob sie dem Nacherfüllungsverlangen des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung einer fehlerfreien Kaufsache nachkommt.
  9. Der Käufer hat Dischereit grundsätzlich wenigstens drei Nacherfüllungsversuche zuzubilligen, sofern sich nicht aus der Art der Kaufsache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Käufer hat Dischereit je Nacherfüllungsversuch wenigstens 14 Tage zuzugestehen, sofern sich nicht aus der Art der Kaufsache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Der Käufer kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung anstatt Erfüllung nicht bei nur leichter Fahrlässigkeit von Dischereit verlangen. In diesem Fall ist der Käufer weiterhin berechtigt, den Kaufpreis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung des Vertrags zu verlangen. Bei nur leichter Fahrlässigkeit von Dischereit ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Käufers auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt, wobei bei Schadensersatz neben der Erfüllung der objektiv Wert der mangelhaften Kaufsache abzusetzen ist.
  10. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
  11. Ein Rücktritt des Käufers vom Vertrag wegen einer Pflichtverletzung von Dischereit ist ausgeschlossen, es sei denn, dass Dischereit ein Verschulden trifft oder dass sich das Rücktrittsrecht aus Mängeln des Kaufgegenstands ergibt.

§ 11 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkungen

  1. Die Haftung für Schäden, die auf höherer Gewalt beruhen, ist ausgeschlossen. Hierzu zählen insbesondere  Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne  Maschinenschäden/ Produktionsstörungen.
  2. Schadensersatzansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer Kardinalpflicht oder wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt.
  3. Die Schadensersatzansprüche des Käufers beschränken sich auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit Dischereit, oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  4. Vorstehender Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche aus Produkthaftung und nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit des Käufers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines von Dischereits gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. Für kundenseitig beigestelltes Material übernimmt Dischereit keine Haftung, bzw. Gewährleistung. Dies gilt im Übrigen auch für die Qualität nach dem Verarbeitungsprozess.

§ 12 Export und Re-Export

  1. Alle Lieferungen der Dischereit erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach bundesdeutschem Außenwirtschaftsrecht, dessen Kenntnisverschaffung dem Kunden obliegt.

§ 13 Schutzrechte

  1. Bei nach Vorgabe des Käufers gefertigter Ware haften wir im Innenverhältnis zum Käufer nicht dafür, dass fremde Schutzrechte verletzt werden. Wir behalten uns Regressansprüche gegenüber dem Käufer vor. Dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Käufers entwickelt haben. 

§ 14 Verwertung von Kundendaten

  1. Dischereit ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffend, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu speichern und zu verarbeiten.
  2. Fällt ein Kunde unter den persönlichen Schutzbereich des Datenschutzgesetzes, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit sie für den Zweck des Vertrages erforderlich sind.

§ 15 Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder um diesen Vertrag ist Münster (NRW).
  2. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme internationaler Kodifizierungen wie z.B. dem UN-Kaufrecht.
  3. Der Abnehmer/Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.

§ 16 Änderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel

  1. Sämtliche Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
  2. Falls der Käufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt, kann Dischereit weitere Lieferungen unbeschadet der Geltendmachung ihrer sonstigen Rechte, verweigern.
  3. Wird eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt, so gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinngehalt der unwirksam gewordenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommt und den Interessen der beteiligten Parteien Rechnung trägt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.
  4. Der Käufer kann ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Dischereit seine Rechte nicht an Dritte abtreten.