Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma D-E-K Dischereit elektronische Komponenten GmbH & Co. KG, nachfolgend D-E-K genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn D-E-K sie schriftlich bestätigt.
3. Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit bis Widerruf.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von D-E-K sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von D-E-K. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Für den Umfang, die Art und Zeitpunkt der Lieferung gilt nur der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch D-E-K.
III. Preise
1. Die Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung. Sie beziehen sich nur auf den jeweiligen Auftrag.
2. D-E-K behält sich vor, den Preis den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Kosten anzupassen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten Eigentum der D-E-K.
2. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für künftige Forderungen. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen von D-E-K getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.
3. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet.
4. Der Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von D-E-K unverzüglich mitzuteilen.
5. Der Besteller trägt für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Beschädigung.
V. Aufrechnungsverbot
1. Eine Aufrechnung seitens des Bestellers gegen Forderungen von D-E-K ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen, die D-E-K anerkannt hat.
VI. Gefahrenübergang und Schadensersatzpauschale
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Sendung D-E-K verlassen hat. Der Versand erfolgt nach besten Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit von D-E-K.
2. Falls der Versand ohne Verschulden von D-E-K verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
3. Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, kann D-E-K gemäß §326 Abs. 1 BGB nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschaliert auf 25% des Warenwertes. Dem Besteller ist unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
1. Die Ware ist nach Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind spätestens acht Tage nach Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen.
2. Die Gewährleistung erstreckt sich lediglich auf solche Mängel, die nachweisbar auf Fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung bestehen.
3. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder sonstiger Umstände solcher Art ohne Verschulden von D-E-K entstehen.
4. D-E-K wird mangelhafte Teile bei frachtfreier Rückgabe unentgeltlich nach seiner Wahl ausbessern oder neu liefern. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von D-E-K über.
5. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller selbst oder durch einen Dritten ohne Genehmigung von D-E-K Reparaturarbeiten oder sonstige Veränderungen an der beanstandeten Ware vornimmt.
VIII. Erfüllungsort
1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Ascheberg.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch über die Wirksamkeit des Vertrages, ist Münster.